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25.11.2015
So setzen Sie Ihre Umzugskosten von der Steuer ab!
Wechseln Sie aus beruflichen Gründen den Wohnort, können Sie die Ausgaben für den Umzug als Werbungskosten geltend machen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie durch einen neuen Arbeitsweg insgesamt mindestens eine Stunde Fahrzeit einsparen.
Kosten für einen Umzug aus privaten Gründen können Sie als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen. Pro Jahr sind es 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal jedoch 4.000 Euro.
Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/umzugskosten/#ixzz3sXezdC64
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