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25.11.2015

Neues Gesetz zum 1. November 2015: Ab jetzt gilt die Vermieterbescheinigung

Der Mieter ist verpflichtet, die Bescheinigung bei seiner An- bzw. Abmeldung beim Einwohnermeldeamt vorzulegen. Durch diese neue Regelung versucht die Politik dem Missbrauch von Wohnraum entgegenzuwirken. Falls Vermieter und Mieter ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, drohen ihnen Bußgelder bis zu 1.000 Euro. Bei einer Falschangabe der Daten wird sogar eine Strafe bis zu 50.000 Euro fällig. Allerdings weist der Zentralverband Haus und Grund darauf hin, dass „Vermieter mit dem neuen Meldegesetz nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte erhalten.“ Durch die Vermieterbescheinigung können sie prüfen, ob der Mieter auch tatsächlich seiner Meldepflicht bei den Behörden nachgekommen ist.



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